Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Schaltung von Inseraten in diversen Medien. Die Durchführung erfolgt den Medien gegenüber bei deklarierten Inseraten im Namen des Auftraggebers.
Auftragsabwicklung
Die Auftragserteilung muss generell schriftlich (Brief, Fax oder eMail) erfolgen, wobei der Auftragnehmer davon ausgeht, dass die beauftragende Stelle dazu befugt ist. Hierbei gelten die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen. Soweit telefonische Auftragserteilungen oder Textänderungen angenommen werden, können keine Reklamationen wegen Hör- oder Satzfehlern anerkannt werden.
Als Berechnungsgrundlage für Offerte des Auftragnehmers dienen die gültigen Tarife des jeweiligen Mediums. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über die jeweiligen Gesamtkosten zu informieren. Preisänderungen aufseiten der Medien treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
Der Auftragnehmer behält sich vor,
- bei rechtlichen Bedenken gegen gewünschte Einschaltungen oder Zahlungsschwierigkeiten des Kunden einzelne Aufträge abzulehnen bzw. von diesen zurückzutreten,
- Aufträge im begründeten Fall gegen Vorauszahlung anzunehmen.
Haftung / Reklamation
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollumfänglichen Schad- und Klagloshaltung des Auftragnehmers bezüglich des gesamten Inhalts (Text- und Bildmaterial) der gewünschten und vom Kunden freizugebenden Einschaltungen. Dies gilt für sowohl für Vorgaben durch das GlBG als auch jede Art wettbewerbsrechtlicher und urheberrechtlicher Ansprüche. Eine Haftung für nicht erschienene, weil nicht freigegebene, Einschaltungen durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
Für neue Layoutentwürfe und Konzepte liegt das Urheberrecht beim Auftragnehmer, allfällige weitere Verwendungen bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.
Reklamationen für nicht ordnungsgemäße Erscheinungen haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erscheinungstermin zu erfolgen.
Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Bei Fehlern, die außerhalb der Einflussnahme des Auftraggebers entstanden sind, können Ersatzleistungen nur in jenem Ausmaß erfolgen, wie sie das jeweilige Medium gewährt; im Übrigen wird jegliche Haftung des Auftragnehmers für Fehler der Medien ausgeschlossen.
Eine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare oder Folgeschäden, die durch Nichterscheinen einer beauftragten Einschaltung an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz-, Platzierungs- oder sonstige Fehler entstehen, ist jedenfalls ausgeschlossen.
Zahlung / Gerichtsstand
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind Rechnungen prompt zur Zahlung fällig. Bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei Zahlungsunfähigkeit stellt der Auftragnehmer den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten und mit allen seit Beginn der Geschäftsverbindung gewährten Nachlässen fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen (durch Anwalt oder Inkassobüro) werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Rechnungen sind zahl- und klagbar in Wien. Wien gilt als Erfüllungsort. Eine eventuell unwirksame Bestimmung dieser AGB beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr nach dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet das Handelsgericht Wien.